Betreuungskraft in Pflegeheimen

Betreuungskraft in Pflegeheimen – nach den Richtlinien § 43b, 53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (zertifizierte Maßnahme nach AZAV).

Die Lebenserwartung in unserer Gesellschaft steigt stetig und damit auch die Zahl von pflegebedürftigen Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen. Im Alltag des Fachpersonals wird es deshalb immer schwieriger, jedem einzelnen Patienten die nötige Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Hier können Betreuungskräfte Abhilfe schaffen, indem sie die älteren Menschen nicht nur beaufsichtigen, sondern auch fachgerecht beschäftigen und dadurch zur Steigerung von deren Lebensqualität wesentlich beitragen.

Zielsetzung

In Ihrer Weiterbildung erwerben Sie fundiertes Fachwissen , um pflegebedürftige Menschen kompetent zu versorgen und zu betreuen. Deshalb werden nicht nur pflegespezifische Inhalte vermittelt, sondern auch zwischenmenschliche Kompetenzen geschult. Mit Ihrem neuen Wissen können Sie ohne einschlägiges Vorwissen in kurzer Zeit als Betreuungskraft für Senioren, Demenzkranke oder Menschen mit geistiger Behinderung tätig sein.

Neben einem Hauptschulabschluss zählen ein ausgeprägtes Interesse an Arbeit mit Menschen, hohe Sozialkompetenz und Fähigkeit zur Empathie zu den Voraussetzungen dieser Weiterbildung. Mit Vermittlungsquoten bis zu 100% in den letzten Kursen ist eine rasche Anstellung sehr wahrscheinlich.

Inhalt

Kommunikation und rechtliche Grundlagen

  • Menschenbild und ethische Ansätze
  • Gesprächsführung, Kommunikation und Biographiearbeit
  • Rechtliche Grundlagen
  • Selbständigkeitsförderung
  • Lebenssituation älterer Menschen
  • Mobilisierungsaktivitäten

Körper und Krankheitsbild

  • Die Anatomie des Menschen
  • Altersmedizin und Pflege
  • Körperliche Alterserkrankungen
  • Demenzerkrankung und Pflegesituation

Alltagsbegleitung, Freizeit und Arbeitsfelder

  • Aktivierung und Strukturierung im Alltag
  • Körperpflege
  • Altersgerechte Ernährung
  • Arbeitsfelder und Netzwerke
  • Vor- und Nachbereitung der Arbeit

Praktikum im Unternehmen

Dauer

3 Module à 160 UE Theorie (täglich 8 UE zu je 45 Minuten)- 160 Stunden Praxis im Betrieb.

Abschluss

  • Zertifikat „Betreuungskraft in Pflegeheimen“ nach den Richtlinien §§ 43b , 53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen
  • Spritzenschein für subkutanes Spritzen
  • Gesundheitszeugnis
  • Ersthelferpass

Fördermöglichkeiten

Bildungsgutschein

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